Organisation

Internationale Organisation

Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die europäischen Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirtschaftet werden. In den so genannten europäischen Flussgebietseinheiten (FGE) werden Wechselwirkungen zwischen Grund- und Oberflächenwasser berücksichtigt.

Rheinland-Pfalz liegt vollständig im Einzugsgebiet des Rheins, ist also Teil der internationalen FGE Rhein.

Die Koordinierung der Gewässerbewirtschaftung nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in der FGE Rhein erfolgt auf internationaler Ebene in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).

Die Gewässerbewirtschaftung des Einzugsgebietes von Mosel und Saar erfolgt außerdem auf Ebene der Internationalen Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS). Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg.


Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein)

Auf nationaler Ebene wird die Gewässerbewirtschaftung nach EG-WRRL in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) koordiniert, deren Gründung die bisherige Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) abgelöst hat. Die FGG Rhein befasst sich mit wasserwirtschaftlichen Problemen am Rhein ab dem Ausfluss des Rheins aus dem Bodensee bis zur deutsch-niederländischen Grenze.

Die deutschen Bundesländer am Rhein und der Bund legen innerhalb der FGG Rhein abgestimmte Positionen zu wasserwirtschaftlichen Themen im deutschen Rheineinzugsgebiet fest. Um ein bundesweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen, findet eine Abstimmung mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und weiteren Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland statt.

Die FGG Rhein trägt damit einen wichtigen Teil zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und der EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) bei.

In internationalen Angelegenheiten erfolgt eine Abstimmung der deutschen Position für die Sitzungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).


Organisation in Rheinland-Pfalz

Die Koordinierung der Gewässerbewirtschaftung nach EG-WRRL erfolgt in Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) als oberste Wasserbehörde des Landes.

Nachgeordnete Wasserbehörden sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (obere Wasserbehörden) und die Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte (untere Wasserbehörden).

Zuständige Fachbehörden sind das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie das Landesamt für Geologie und Bergbau.


Internationaler Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Rhein

Die EG-WRRL bildet die Rechtsgrundlage für eine umfassende Koordinierung und Abstimmung innerhalb einer gesamten internationalen FGE.

Diese Koordinierung und Abstimmung bezieht sich auf die kohärente Abfassung des internationalen Berichts für die FGE Rhein und der Berichte der Staaten an die Europäische Kommission, die Erstellung eines koordinierten Bewirtschaftungsplanes für die FGE Rhein und die Ausarbeitung koordinierter Maßnahmenprogramme.

In diesem Sinne haben die für den Schutz der Gewässer in der FGE Rhein zuständigen Ministerinnen und Minister der Rheinanliegerstaaten sowie das zuständige Mitglied der Europäischen Kommission in der Ministerkonferenz am 29. Januar 2001 in Straßburg entschieden, die auf der Ebene der gesamten FGE Rhein erforderlichen Arbeiten zu koordinieren, um eine kohärente Anwendung der EG-WRRL zu erreichen und einen internationalen Bewirtschaftungsplan für die FGE Rhein aufstellen zu können.

Ein Koordinierungskomitee, bestehend aus Vertretern der Regierungen der Rheinanliegerstaaten und der Europäischen Gemeinschaft (Wasserdirektoren), für die Bundesrepublik Deutschland auch Vertreter der Bundesländer, wurde mit der Koordinierung dieser Aufgaben beauftragt.

Das Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) unterstützt das Koordinierungskomitee Rhein bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Anlässlich seiner Sitzung in Luxemburg am 4. Juli 2001 hat das Koordinierungskomitee Rhein aufgrund der Größe und Komplexität der FGE beschlossen, den Bewirtschaftungsplan für die internationale FGE Rhein in einen übergeordneten Teil A und insgesamt 9 detaillierte Berichte für einzelne Bearbeitungsgebiete (BAG), Teile B, zu strukturieren.

Die 9 überwiegend internationalen Bearbeitungsgebiete wurden nach naturräumlichen Gegebenheiten abgegrenzt. Rheinland-Pfalz hat Anteil an den Bearbeitungsgebieten Oberrhein, Mittelrhein, Mosel-Saar und Niederrhein.

Die Teile A und B des internationalen Bewirtschaftungsplans der FGE Rhein, der an die Europäische Kommission (KOM) zu berichten ist, bilden eine Einheit. Während der Teil A (übergeordneter Teil) einer Koordinierung zwischen allen in der internationalen FGE liegenden Anrainerstaaten bzw. Ländern/Regionen bedarf, werden die Teilberichte (Teile B) für die einzelnen BAG zwischen den im jeweiligen BAG liegenden Staaten bzw. Ländern/Regionen unmittelbar abgestimmt. Der Teil A beinhaltet die für die Bewirtschaftung der FGE Rhein-relevanten übergeordneten Aspekte.

Die Berichte der Bearbeitungsgebiete folgen einer im Koordinierungskomitee Rhein abgestimmten einheitlichen Gliederung einschließlich von Mindestanforderungen an Art und Detaillierungsgrad der Darstellung.

Teil A und Teile B sind soweit aufeinander abgestimmt und durch Verweise miteinander verzahnt, dass ein kohärenter Gesamtbericht vorliegt. In einer Referenzliste werden die wesentlichen Datenquellen sowie die öffentlich zugänglichen detaillierten Dokumentationen und Berichte der verschiedenen zuständigen Behörden und Kommissionen aufgeführt, was den Zugang zu den verwendeten Daten und Informationen erleichtert.

Die Berichte zur Bestandsaufnahme nach EG-WRRL für die internationale FGE Rhein wurden nach Zustellung an die Europäische Kommission durch die EU-Mitgliedstaaten bereits ab April 2005 veröffentlicht.

Der mittlerweile dritte international koordinierte Bewirtschaftungsplan für die internationale FGE Rhein für den Zeitraum 2022-2027 wurde am 22. März 2022 veröffentlicht und steht auf der Seite der FGE Rhein zum Download zur Verfügung.