Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
und ihre Umsetzung in Rheinland-Pfalz
Aktueller Stand
Der Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie liegt nun nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im ersten Halbjahr 2009 und der nationalen und internationalen Abstimmung fristgerecht seit dem 22.12.2009 vor [weiterlesen ... ]
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EG-Wasserrahmenrichtlinie - EG-WRRL) ist nach zwölf-jähriger Vorbereitung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 22.12.2000 in Kraft getreten [weiterlesen ... ]
In der Präambel der EG-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss" [weiterlesen ... ]
Die EG-WRRL sieht eine frühzeitige und umfassende Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor (Artikel 14). Danach ist es erforderlich, dass die Mitgliedsstaaten die aktive Beteiligung aller Interessierten an der Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete sicherstellen [weiterlesen ... ]

